Kursdetails
Unternehmerprüfung - Zusatzlehrgang für Werkmeister & Bauhandwerker
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Zusatzlehrgang für Werkmeister Die Unternehmerprüfungsverordnung BGBl. 453/93 sieht im §8 Abs. 2 Z8 vor, dass für Absolventen der Werkmeisterschule die Unternehmerprüfung (160 LE - Kurs mit schriftl. + mündlicher Prüfung) entfällt, wenn ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mind. 80 Stunden erfolgreich besucht wurde.
Zielgruppe:
- Teilnehmer und Absolventen der Werkmeister- und Bauhandwerkerschule
Inhalt:
- Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber dem Unternehmen nicht angehöriger Personen und Institutionen
- Marketing
- Organisation
- Unternehmerische Rechtskunde
- Rechnungswesen
- Mitarbeiterführung
- Personalmanagement
Prüfung: Mündliches Fachgespräch
Zielsetzung:
Unternehmerprüfung
WICHTIG: Beachten Sie die Unternehmerprüfungsverordnung BGBl. 453/93 § 8 Abs. 2 Z. 9
Voraussetzung:
- Absolventen der Werkmeister- und Bauhandwerkerschule
Hinweis:
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen müssen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen. Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheiden für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
Seminarleiter:
- Mag. Claudia Wenigwieser
- Ing. Markus Steininger
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